Armstrong: 100 Millionen Dollar Klage?

Ein U.S. amerikanisches Bundesgericht unter Vorsitz des Richters Christopher R. Cooper hat den Prozessweg geebnet für einen Mega-Prozess gegen Ex-Champion Lance Armstrong (7 maliger Seriensieger der Tour de France). Nun ist nach US-amerikansichem Recht eine 100 Millionen Dollar Klage möglich gegen den ehmaligen Rad-Superstar Lance Armstrong.

Kläger sind das US-amerikanische Justizministerium und und Floyd Landis (Armstrongs ehemaliger Team Kamerad im U.S. Postal Team). Beklagter ist Lance Armstrong als Privatperson.  Der Kläger Floyd Landis wird vertreten durch den renommierten Prozessanwalt Paul D. Scott.

Lance Armstrong wird vertreten durch den Prozessanwalt Elliot R. Peters von der internationalen Wirtschaftskanzlei Keker & Van Nest LLP.

Die neuerliche Entscheidung des Bundesgerichts ist für Lance Armstrong besonders aus finanzieller Sicht heikel. An seiner „sportlichen Vergangenheit“ dürfte sich wenig ändern, da Armstrong bereits alle sieben Tour Titel aberkannt worden sind. Jedoch wird der anstehende Mega-Prozess Armstrong vor allem finanziell treffen.

Bereits in der Vergangenheit haben Kern-Sponsoren die Zusammenarbeit mit Armstrong beendet. Insgesamt  zahlte Armstrong ca. 10 Millionen Dollar an Schadensersatz und Vergleichszahlungen. Nun rollt ein zigfaches an Ansprüchen auf Armstrong zu.

Armstrong war Kapitän des erfolgreichen Rad-Teams U.S. Postal Service. Wie der Name es verrät, wurde das Team vom staatlichen Postunternehmen US Postal gesponsert.

Das Team gehörte jedoch nicht dem Postunternehmen, sondern der Privatgesellschaft Tailwind Sports. Diese Gesellschaft hatte von US Postal zwischen den Jahren 2000 und 2004 ca. 32 Millionen US Dollar als Sponsorengelder erhalten. Ein Großteil dieser Sponsorengelder floss an den damaligen Superstar der Radszene Lance Armstrong.

Dieses Geld will vor allem das Justizministerium als Kläger von Lance Armstrong zurück. Nach US amerikanischem Schadensersatzrecht und Prozessrecht ist es möglich dass der Grundbetrag (also die geflossenen Sponsorengelder) verdreifacht wird.

Nach Ansicht des US Justizministeriums hat Armstrong gegen eindeutige Klauseln in den Fahrer-Verträgen verstoßen. Überdies bestehe ein enormer Imageschaden durch die Doping-Machenschaften. Hingegen meit Armstrong, dass die Doping Praktiken im Team bekannt waren und auch dem Sponsor. Der Erfolg habe gestimmt und daher sei dem Sponsor kein Schaden entstanden.

No Comments

Post a Comment