Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Anti-Doping-Gesetz (Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport) beschlossen. Das Gesetz soll nicht nur das systematische Doping durch Ärzte und andere Dienstleister wirksam unterbinden, sondern es stellt nunmehr auch das Selbstdoping von Sportlern unter Strafe. Leistungssportler, die sich mit Hilfe von Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports verschaffen, müssen danach mit Ermittlungen und ggf. auch mit einem Strafverfahren rechnen.

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