
Corona Litigation
Corona Litigation -Konfliktlösung und Streitbeilegung im Sportjahr 2020/21
Sämtliche Großereignisse des Sports wurden 2020 aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben. Teilweise gelingt es Veranstaltern – wie etwa beim Berlin-Marathon 2020 – durch Einfallsreichtum und Engagement kreative Alternativen zu organisieren.
Oftmals herrscht jedoch Ungewissheit, ob die durchgeplanten Veranstaltungen überhaupt noch stattfinden werden. Selbst die Olympischen Sommerspiele in Tokio sind im kommenden Sportjahr 2021 alles andere als gesichert. Dies gilt nicht zuletzt nach dem Rücktritt des Premierministers Abe, der als einer der Initiatoren und Fürsprecher galt.
Außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten
Ausfälle, Verlegungen und mangelnde Planbarkeit führen zu Störungen der rechtlichen Grundlagen diverser Veranstaltungen. Betroffen sind nicht nur die Verträge zwischen Verbänden und Veranstaltern, insbesondere sogenannte Host-City-Verträge, sondern auch Abreden zwischen Sportlern und Sponsoren sowie anderen mehr.
Trotz gegenseitiger Rücksichtnahme ist es vorprogrammiert, dass Verabredungen nicht erfüllt werden können oder Unstimmigkeiten auftreten. Gleichwohl ist keinem der Beteiligten daran gelegen, Streitigkeiten auf einem langwierigen Rechtsweg zu führen. Hier haben wir von sportrecht-berater.de bereits ein erhöhtes Aufkommen an sogenannter „Corona Litigation“ festgestellt – also Streitigekeite infolge der Pandemie. Alternative Formen der Konfliktlösung bzw. Streitbeilegung sind daher angezeigt.
Mediation und Schlichtung
Mediation und Schlichtung zeichnen sich dadurch aus, dass der Blickwinkel einer neutralen Person und entsprechende Anregungen die strittigen Positionen in Einklang bringen können.
Der Mediator unterstützt die Parteien bei der Lösungsfindung, ohne dabei seine Einschätzung der Rechtslage zu verkünden. Die Mediation kann in bilateralen Gesprächen zwischen dem Mediator und einer Partei oder in Verhandlungen mit allen Beteiligten stattfinden. Dabei versucht der Mediator in der Regel, den Dialog zukunftsorientiert zu führen.
Nur eine einvernehmliche Lösung soll für beide Parteien bindend sein.
Der Schlichter hingegen gibt den Parteien – ähnlich wie bei der ersten Einschätzung der Rechtslage durch einen Richter – in der Regel eine Bewertung Ihrer widerstrebenden Positionen. Die Beteiligten können somit Ihre Haltung reflektieren. Der Schlichter versucht dann wie bei der Mediation, Ihnen bei der Lösungsfindung zu helfen.
Auch im Schlichtungsverfahren können bindende Entscheidungen nur einvernehmlich getroffen werden.
Schiedsverfahren
Beim Schiedsgutachten hingegen kann durch den Schiedsgutachter eine isolierte Streitfrage bindend entschieden werden, sofern die Parteien sich dieser Bindungswirkung im Vorhinein jeweils freiwillig unterworfen haben. Der Schiedsgutachter kann somit z.B. eine Leistungsfrage klären oder eine Vertragsbestimmung auslegen, ohne jedoch endgültig die gesamte Streitigkeit entscheiden zu dürfen. Die Lösung der Kernfrage kann jedoch häufig auch komplexere Gesamtstreitigkeiten beilegen bzw. zu deren Auflösung beitragen. Da sich das Schiedsverfahren auf die hauptsächliche Frage beschränkt und Nebenpunkte ausgeblendet werden, kann der Disput unter Umständen zeitlich verkürzt werden.
Automatisierte Verfahren
Angesichts eines wachsenden Online-Marktes zur Streitbeilegung (online dispute resolutions), gilt es auch diese Möglichkeit der Konfliktlösung zu berücksichtigen. Die Online-Anbieter machen Ihren Kunden niederschwelligere Angebote um „zu ihrem Recht“ zu kommen, als vielleicht die staatliche Gerichtsbarkeit.
Ob es Sinn ergibt, auf die persönlich vermittelten Komponenten einer Streitbeilegung zu verzichten, ist natürlich im Einzelfall zu entscheiden. Genauso muss individuell betrachtet werden, welche Bindungswirkung die Parteien einer automatisierten Entscheidung zukommen lassen wollen. Hinsichtlich einzelner Leistungsfragen jedenfalls können automatisierte Verfahren neutrale Vorschläge liefern, die – koordiniert durch einen juristischen Beistand – zur Lösung des Konflikts führen können.
Ihr Zugang zum Recht
Alle alternativen Formen der Streitbeilegung beruhen auf der Freiwilligkeit der Beteiligten und Einbeziehung eines Dritten. Die verschiedenen Instrumente können auch frei kombiniert und den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Unser Team von sportrecht-berater.de berät Sie gerne schon bei der Suche nach geeigneten Konfliktlösungsformen und unterstützt Sie selbstverständlich auch bei deren Durchführung.
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