Die Deutsche Triathlon…Union?

Das Kürzel DTU steht für die Deutsche Triathlon Union. Ob die DTU das Wort „Union“ zu Recht auf Ihre Fahnen schreibt, ist vor dem Hintergrund der gehäuften Streitigkeiten mit ihren Spitzenathleten fraglich. Nach der Klagewelle rund um die Olympischen Spiele 2016 in Rio, setzen sich im Jahr 2017 die Rechtstreitigkeiten fort. Es ist kein Dreikampf, sondern ein – leider öffentliche ausgetragener – Zweikampf zwischen Verband und Athlet. Jüngst hat das Landgericht Frankfurt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen dem Kaderathleten Maximilian Schwetz und der Deutschen Tritathlon Union entschieden.

Die Schwetz-Entscheidung

Das Landgericht Frankfurt hat in der mündlichen Verhandlung am 24. April 2017 den einstweiligen Verfügungsantrag des 26 jährigen Schwetz abgelehnt. Der Antrag zielte darauf ab, dass die Deutsche Triathlon Union Schwetz für wichtige internationale Rennen nominieren solle. Im Kern ging es um die Frage, ob Schwetz die Nominierungskriterien des Dachverbands erfüllt und ob er einen Anspruch auf die Nominierung habe. Eine Athletenvereinbarung hatte Schwetz nicht unterzeichnet, so dass das Verfahren vor einem ordentlichen Gericht stattfand.
Das Landgericht Frankfurt lehnte den Antrag im Rahmen der mündlichen Verhandlung ab. Aus rechtlicher Sicht habe Schwetz im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens keinen (dringenden) Anspruch auf die Nominierung. Wichtig zu wissen ist, dass in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der vorgetragene Sachverhalt durch das Gericht nicht in der Tiefe analysiert wird, wie in einem normalen zivilrechtlichen Hauptsacheverfahren. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit steht dem Gericht für die Analyse und Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts nur ein enger Zeitraum zur Verfügung. Insofern ist immer zu prüfen, wie detailliert und das Gericht einem Antrag stattgibt oder ablehnt.

Rio 2016 – Spitzenathleten kaltgestellt

Die Klage von Maximilian Schwetz ist die Fortsetzung der rechtlichen Querelen aus dem Jahr 2016 rund um die Olympischen Spiele. Ohne alle Details der damaligen Grabenkämpfe zwischen Athleten und Verband aufzuzeigen (hier sei beispielhaft die Klage von Rebecca Robisch genannt), spricht das Ergebnis von 2016 für sich: Nur Anne Haug konnte als Olympionikin an die Copacabana reisen und dafür sorgen, dass Triathlon Deutschland beim Olympischen Rennen mitfiebert. Ein trauriges Ergebnis für Sportler und Fans. Grund war letztendlich die Entscheidung der DTU.

Lösungswege für die Zukunft

Natürlich kann man die juristischen Auseinandersetzungen auf das rechtliche Ergebnis reduzieren. Im Schwetz-Fall hat sich ja die DTU mit ihrer Ansicht durchgesetzt. Doch kluge Berater würden die Beteiligten auf die Fernwirkungen der öffentlichen rechtlichen Auseinandersetzungen hinweisen. Diese sind für den faszinierenden Triathlonsport verheerend. Insbesondere junge Nachwuchsathleten fragen sich, ob sie das Wagnis einer Triathlon-Profi Karriere eingehen sollen. Dieser Weg steht vom Belastungsgrad demjenigen eines Spitzen-Managers in Nichts nach. Wenn dann noch die Verbandspolitik es besorgen lässt, dass nicht alles Mögliche zugunsten der Spitzenathleten unternommen wird, wenden sich sicherlich nicht wenige talentierte, ehrgeizige und smarte Athleten von ihrem Traum ab. Jedenfalls zeugen die streitigen Verfahren zwischen Athleten und Verband von großer (Rechts)-Unsicherheit hinsichtlich Nominierungen und Vorgaben.

Es darf nicht sein, dass die DTU mit ihren eigenen Spitzenathleten, welche die Aushängeschilder ihrer faszinierenden Sportart sind, hart ins (und vor) Gericht geht. Die Deutsche Triathlon Union soll doch eine Union sein, eine Einheit.

Ein Lösungsweg, um zukünftig Streitigkeiten zwischen Spitzenathleten und Verband effektiv beizulegen, ist die Installation von effektiven Streitbeilegungsmechanismen. Geschulte Mediatoren sollten eingesetzt werden, um bei zukünftigen Unstimmigkeiten frühzeitig zwischen Athlet und Verband zu vermitteln. Bei der Rechtsberatung sollte insbesondere seitens der DTU zukünftig bei der Frage, wie mit einem fordernden Athleten umgegangen werden soll, nicht nur die Erfolgsaussichten des konkret in Rede stehenden Rechtsstreits beurteilt werden, sondern auch die Langzeitwirkung einer gerichtlichen Entscheidung sorgsam bedacht werden.

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