Hannover 96 Übernahme

Kind erwägt Klage für Hannover 96 Übernahme

Es ist das erklärte Ziel von Martin Kind, Vereinspräsident von Hannover 96, den Verein zu übernehmen. Konkret geht es um die Übernahme von 51 % der Gesellschaftsanteile an der Hannover 96 Management GmbH.

Gesellschaftsstruktur von Hannover 96

Die bisherige Gesellschaftsstruktur von Hannover 96 sieht so aus, dass der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. der Alleingesellschafter (100%) der Hannover 96 Management GmbH ist. Dies will Unternehmer Kind ändern.

Die Hannover 96 Management GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Hannover 96 GmbH & Co. KG a.A..

Vorgaben der Deutschen Fußball Liga

Die Hannover 96 GmbH & Co. KG a.A. ist Mitglied des DFL Deutsche Fußball-Liga e.V. Die DFL organsiert den Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga und regelt die Vorgaben in der Satzung. Zentrale Regelung ist hier § 8 der DFL Satzung, die den Erwerb und das Ende der Mitgliedschaft regelt. Hier ist auch die Vorgabe der sogenannten 50+1 Regel verankert, die sicherstellen soll, dass Kapitalgesellschaften nur dann erwebern können, wenn der Mutterverein, der die Fußballabteilung organisiert, an der Kapitalgesellschaft mit mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile beteiligt ist.

Interessant ist die Ausnahmeregelung in § 8 Ziffer 3 der DFL Satzung: Danach gibt es eine Ausnahme von der rechtlichen Unabhängigkeit, wenn der Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat.

Martin Kind stützt sich bei seinen Übernahmeplänen auf diese Ausnahmevorschrift, die übrigens erst drei Mal in der DFL Anwendung gefunden hat. Kind beruft sich darauf, dass der seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport bei Hannover 96 ununterbrochen und erheblich gefördert hat.

Unbestimmte Rechtsbegriffe

Hier setzten nunmehr die Interpretationsspielräume der gegnerischen Parteien ein. Denn viele versuchen die Übernahme durch Kind zu verhindern. Denn was bedeutet eine „erhebliche Förderung“? Sind hierzu einige Tausend Euro als Fördersumme ausreichend oder müssen mehrere hundert Millionen als Fördersumme geflossen seine, um die Ausnahme zu beantragen?

Hier wird die Verteidigungslinie von Kind ansetzten, um die Hannover 96 Übernahme denn Fakt ist: Klare Vorgaben gibt es nicht. Insbesondere stellen sich hinsichtlich dieser Regelung wettbewerbsrechtliche und kartellrechtliche Probleme.

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