Sponsoring im Sportbereich

Vertragsmanagement

Wir gestalten und verhandeln sportrechtspezifische Verträge wie zum Beispiel Werbeleistungsverträge. Hierzu zählen Vermarktungsverträge (Sponsoring im Sportrecht) und Ausrüstungsverträge. Wir beraten und gestalten bei Vermittlungsverträgen, die es unter anderem in Gestalt von Werbeagenturverträgen, Beratungsverträgen und Managementverträgen gibt.

Im sportrechtlichen Bereich bilden vor allem Sponsoring Verträge in jeglicher Ausprägung das Schwergewicht.

Wir haben langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Verhandlung von Sponsoring im Sportbereich. In den Vertragssprachen Englisch, Französisch und Deutsch bieten wir Beratungsleistungen auf höchstem Niveau und maßgeschneiderte Sponoring Verträge an.

Was bedeuter Sponsoring im Sportrecht ?

Sponsoring im Sport ist vielseitig. Es dreht sich meist um die Unterstützung von Athleten oder Vereinen. Dabei geht es um die Bereitstellung von Geld, Sachmitteln (Ausrüstung, Dienstfahrzeug) oder Dienstleistungen (zum Beispiel Transport durch eine Airline).

Dabei müssen die Interessen der Vertragsparteien zum Ausgleich gebracht werden. Der Berufssportler oder der Verein ist darauf bedacht, eine möglichst hohe Förderung bzw. umfassende Dienstleistung zu erhalten. Der Sponsor möchte im Gegenzug umfassend repräsentiert werden und seine unternehmerischen Marketing und/oder Kommunikationsziele bestmöglich durchsetzen.

Bei der Vertragsgestaltung gibt es niemals den Standardfall. Es ist zunächst genau herauszuarbeiten, wer oder was gesponsort werden soll. Es gibt das Personensponsoring, welches nur auf eine konkrete Person ausgerichtet ist. Hier ist darauf zu achten, was für eine Reichweite das Sponsoring haben soll.

Beim Gruppensponsoring von Vereinen sind vor allem die Vorgaben des übergeordneten Dachverbandes zu beachten.

Schließlich ist auch für die Vertragsdauer entscheidend, ob es sich um ein unbefristetes Dauersponsoring handeln soll (Ausrüstungssponsoring, z. B. als offizieller Ausrüster) oder vom sog. Ereignissponsoring.

Beim Ereignissponsoring tritt der Sponsor nicht in den Vordergrund, sondern bleibt passiv. Hier gibt es unter anderem bei der Übertragung im Fernsehen erhebliche Einschränkungen zu beachten (»Sendungssponsoring«).

Nach dem angestrebten Werbeeffekt bestehen daneben Unterschiede zwischen dem reinen Imagesponsoring eines Unternehmens und dem konkreten Produktsponsoring.