Sportwettbetrug

Sportwettbetrug: Spezialregelung im Strafgesetzbuch

Die Bundesregierung hat Neuerungen im Strafgesetzbuch beschlossen, die insbesondere die Strafbarkeit für Manipulationen beim Sport spezialgesetzlich aufnehmen. Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben werden nunmehr extra geregelt sein.

Sportwettbetrug als Spezialgesetz

Bisher musste die Justiz bei manipulierten Sportwetten und manipulierten Wettbewerben meist auf den Generaltatbestand des § 263 StGB zurückgreifen. Nunmehr wird es zwei angepasste Spezialtatbestände geben, die auf die Manipulationen rund um Sportveranstaltungen angepasst sind.

Zum einen wird es einen eigenen Pragraphen für den Sportwettbetrug geben. Dieser soll die Sitution erfassen, in der eine Sportwette auf ein manipuliertes Spiel gesetzt wird.

Der zweite neue Spezialparagraph wird die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter Strafe stellen. Hier wird die manipulative Absprache unter Strafe gestellt (Vorfeldhandlung). Beispiel: Ein Fussballprofi lässt sich Geld dafür versprechen, dass er ein Eigentor schießt. Auch entsprechende  Vereinbarungen mit Trainern, Schiedsrichtern oder Wettkampfrichtern stehen unter Strafe. Die Paragrafen werden zusätzlich bestückt mit sogenannten Regelbeispielen, die besonders schwere Fälle aufzählen. Für den Profisport gelten dann sogar noch strengere Regeln: selbst wenn keine Wette auf den Wettkampf läuft, ist die bloße Absprache bezüglich des Ausgangs des Wettbewerbers strafbar.

Die neuen Strafvorschriften erfassen in- und ausländische Sportwettbewerbe. Findet der Sportwettbewerb im Inland statt, gilt das deutsche Strafrecht – auch wenn der Wettbetrug im Ausland begangen wurde.

Da gegenwärtig der Sportwettbetrug nicht durch Einzelpersonen, sondern durch die organisierte Kriminalität begangen wird, hat der Gesetzgeber den Strafverfolgungsbehörden auch ein scharfes Schwert an die Seite gegeben. Zur effektiven Strafverfolgung sind Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikaiton vorgesehen.

Politik und Sportrecht

Die große Koalition hat die Entwicklung des Sportrechts in den letzten zwei Jahren erheblich vorangetrieben. Dem Leitgedanken „Fair Play“ sollen wirksame Gesetze zur Seite gestellt werden, um den Sport wieder „sauber“ zu machen. Nach dem Anti-Doping Gesetz gibt es nun auch strafrechtliche Neuerungen, die zur Bekämpfung von Betrügereien beitragen werden. Der Gesetzgeber hat beim Entwurf der neuen Gesetze insbesondere den Wettskandal aus dem Jahre 2005 um den Schiedsrichter Robert Hoyzer zur Vorlage genommen, um effektive Strafbarkeit derartiger Aktionen zu etablieren.

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