Wirtschaftliche Notlage von Sportvereinen

Hilfen für Vereine in der wirtschaftlichen Notlage

Mehr als 90.000 Vereine prägen die Sportlandschaft in Deutschland. Die bemerkenswerte Vielfalt ist in Gefahr, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie einen erheblichen Teil der Vereine in eine wirtschaftliche Notlage oder zumindest Schieflage versetzen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) prognostiziert einen krisenbedingten Schaden von durchschnittlich 12.000 Euro pro Verein.

Hilfen

Angesichts anhaltender Einschränkungen des Sporttreibens sowie entsprechender Wettkampfaktivitäten, kann die Schadensentwicklung nur durch Hilfen auf Vereins-, Verbands- und Bundesebene abgefedert werden.

Beiträge im Verein

Aufgrund vereinsrechtlicher Begrenzungen zur Bildung von Rücklagen, sind die meisten – gemeinnützigen – Vereine und Verbände zur Bewältigung einer solchen Krise finanziell nicht gewappnet. Vielmehr sind sie mehr denn je auf die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Leistungen ihrer Ehrenamtlichen und Sponsoren angewiesen.

Zahlreiche Initiativen, wie z.B. SupportYourSport des DOSB, knüpfen an den Solidargedanken an und werben für die individuelle Unterstützung auf Vereinsebene. Diese Hilfeleistungen müssen allerdings langfristig angelegt sein, um zur Erhaltung des Vereinslebens effektiv beitragen zu können.

Unterstützung im Verband

Soweit möglich, versuchen die Dachverbände ihren Mitgliedsvereinen Finanzhilfen bereitzustellen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Da die Sportverbände in der Regel selbst gemeinnützige Vereine sind, müssen sie dabei die vereinsrechtlichen Vorschriften beachten, um nicht die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit zu riskieren.

Die Weitergabe von gemeinnützigkeitsrechtlich gebundenen Verbandsmitteln ist ausschließlich zur Förderung oder zum Betrieb des Amateursports zulässig. Nur dadurch verfolgt der Verband seinen ideellen Zweck bzw. Zweckbetrieb.

Den professionellen Vereinssport kann ein Verband hingegen bloß im Rahmen seiner Vermögensverwaltung unterstützen und z.B. Darlehen (mit üblichen Zinsen) gewähren. Maßgeblich für die Abgrenzung von Amateur- und Profisport ist die steuerrechtliche Bewertung, welche auf die Vergütungshöhe der Sportler abstellt.

Hilfsfonds für den gesamten Sport

Für das langfristige Überleben der breiten Masse an Sportvereinen sind daher Hilfen auf übergeordneter Ebene wohl unerlässlich.

Sportvereine können von den staatlichen Unterstützungsmaßnahme, wie z.B. dem Kurzarbeitergeld profitieren. Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben Zugang zu den Soforthilfeprogrammen der Bundesländer für kleine Betriebe, während speziell für gemeinnützige Vereine auf Länderebene bereits Förderprogramme eingerichtet wurden. Der DOSB hat außerdem frühzeitig einen sogenannten Unterstützungsfonds aufgelegt, für den die Stiftung Deutscher Sport eine Million Euro bereitgestellt hat.

Der DOSB hat sich zuletzt außerdem beim Sportausschuss im Deutschen Bundestag für einen nationalen Notfallfonds für den Sport eingesetzt. Die Politik scheint die Bereitstellung öffentlicher Mittel des Bundes nicht gänzlich auszuschließen, setzt allerdings größtmögliche Transparenz voraus. Das betrifft insbesondere die Ausschöpfung möglicherweise vorrangiger Unterstützungsleistungen wie etwa durch das Internationale Olympische Komitee (IOC), welches als durchaus zahlungskräftig gilt.

Alles im Blick

Die fehlenden Sportveranstaltungen verursachen bei Vereinen, Athleten, Trainern, Veranstaltern, Ligen und Sponsoren existenzielle Fragen. Diese Fragen führen unweigerlich zu einer emotionalen Belastung sämtlicher Akteure. Es gilt folglich nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch den mentalen Herausforderungen entschieden entgegenzutreten.

Dabei kommt der rechtlichen Expertise eine entscheidende Rolle zu. Unser Team von sportrecht-berater.de steht Ihnen daher gerne zur Seite und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.